Jugendgesundheitsuntersuchung
Ziel der Jugendgesundheitsuntersuchungen ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung der Heranwachsenden gefährden. Auch die Früherkennung psychischer und psychosozialer Risiken, die eine Fehlentwicklung in oder nach der Pubertät nach sich ziehen können, sind Ziel dieser Untersuchung.
Anspruchsberechtigt sind Jugendliche zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr, wobei der Gesetzgeber eine zwölfmonatige Toleranz sowohl pro- als auch retrospektiv veranlasst hat, so dass de facto Jugendliche zwischen dem begonnenen 12. und dem vollendeten 15. Lebensjahr die Untersuchung in Anspruch nehmen können.
Wir empfehlen Ihnen, die Jugendlichen bei uns untersuchen zu lassen, da Fehler aufgrund einer Beobachtungsgewöhnung des behandelnden Kinderarztes hierdurch vermieden werden können.
Der Leistungsinhalt für gesetzlich Krankenversicherte wird in der Jugenduntersuchungs-Richtlinie abgebildet.