Darmkrebs-Vorsorge

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab dem vollendeten 50. Lebensjahr Anspruch auf Massnahmen zur Früh- erkennung des kolorektalen Karzinoms.

Dafür sind folgende Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringbar:

- ab dem 50. Lebensjahr einmalig ein ärztliches Gespräch über die Möglichkeiten der Krebsfrüherkennung
- vom 50. - 55. Lebensjahr die jährliche Durchführung eines Schnelltestes auf okkultes Blut im Stuhl
- ab dem 55. Lebensjahr zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Mindestabstand von 10 Jahren

ODER

- ab dem 55. Lebensjahr zweijährlich Schnellteste auf okkultes Blut im Stuhl.

Der Leistungsinhalt für gesetzlich Krankenversicherte wird in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie abgebildet.

Sollten Sie als gesetzlich Krankenversicherter über den Leistungsumfang der Krebsfrüherkennungsuntersuchung hinaus weitere Untersuchungen, etwa die Durchführung spezifischerer Schnellteste auf humanes Hämoglobin oder Tumoroberflächenantigen wünschen, ist dies nach Vorabsprache als Selbstzahlerleistung natürlich möglich.

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