VIDEOSPRECHSTUNDE

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

wir versuchen, Ihnen so zeitnah wie möglich eine "Videosprechstunde" bereitstellen, in welcher wir Ihnen die ärztliche Sprechstundenleistung anbieten, so dass aus ärztlicher Sicht möglich und sinnvoll erscheint und Ihrerseits erwünscht ist.

Selbstverständlich findet die "normale" Sprechstunde in den Praxisräumen - etwas umorganisiert - weiter wie gewohnt statt.

Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung sind für Sie überschaubar - Sie benötigen einen Internetzugang sowie einen PC/Notebook oder ein mobile device (smartphone / tablet). Und natürlich einen Raum, der die benötigte Privatheit ermöglicht.

Die Terminvergabe wird wie für die normale Sprechstunde erfolgen, wir versenden Ihnen mit unserem Terminangebot einen Sitzungsvoucher, über den Sie sich beim Videodienstbetreiber für diesen Termin autorisieren können. Es ist keine Software nötig, die Sitzung läuft im Internetbrowser.

Einige "wenige" bürokratische Hürden sind allerdings noch zu nehmen, die Nutzung dieser Dienste müssen auch in Zeiten wie diesen durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen "genehmigt" werden, dazu wird ein Antragsformular von A nach B, von B wieder nach A und von dort nach C geschickt werden. Erst wenn C den Antrag als genehmigt wieder nach A versendet hat, kann es losgehen.

Offenbar gibt es öffentliche Körperschaften, die vom Routineprocedere ihres gemütlichen Verwaltungslebens selbst dann nicht abweichen würden, wenn Admiral Harris oder sein Nachfolger wieder am Dresdener Nachthimmel auftauchen würde ...

Und dann ... gibt es ja auch noch die DSGVO-EU!

Bevor wir Ihnen persönlich eine solche Videosprechstunde anbieten können, muss uns dazu zwingend eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung in der Praxis vorliegen ...

Wir stellen das Formular zum download bereits jetzt ein - Sie können es ausdrucken, unterschreiben und eingescannt möglichst als *.pdf - Datei über unser Kontaktformular an uns senden.

Sollten Sie einen Windows-PC nutzen und z.Z. keine Möglichkeit haben, aus einer Bilddatei eine *.pdf-Datei zu erzeugen, empfehlen wir Ihnen den Einsatz des kostenfreien PDF CREATOR .

Sobald die KVS die Genehmigung erteilt hat, stellen wir hier detaillierte Informationen zur Nutzung ein.

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