PCR - TEST
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung kann derzeit eine sogenannte PCR-Testung auf SARS-2 nur unter folgenden Bedingungen garantiert werden:
1. SYMPTOME EINER ERKÄLTUNGSKRANKHEIT [Husten, Atemnot, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen] UND (!!!)
2. KONTAKT zu einem BESTÄTIGTEN COVID-PATIENTEN in den letzten ZWEI WOCHEN VOR Auftreten der SYMPTOME.
Der ausschliessliche Kontakt zu Covid-Patienten ist z.Z. KEINE INDIKATION für die PCR-Testung, wenn sie NICHT ERKRANKT sind!
Sollte eine solche Kombination aus Symptomatik UND Kontakt bei Ihnen zutreffen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Gesundheitsamt der Stadt Dresden [0351 488 82 06, gesundheitsamt-infektionsschutz[at]dresden.de] und vereinbaren Sie telefonisch (!) einen Termin zum Rachenabstrich für die PCR-Testung in der Corona-Ambulanz des UKD über die Telefonzentrale des UKD [0351 458-0].
Bitte suchen Sie die Corona-Ambulanz nicht ohne vorherige telefonische Anmeldung auf!